Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
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Allgemeines: Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe und Lieferungen. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form und sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden. |
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Preise: Sämtliche Preise sind freibleibend und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive MwSt. ab Betrieb Schaffhausen. Abzüge ohne unser Einverständnis werden nicht anerkannt. |
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Versand: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Ansprüche wegen Verlust, Verspätung oder Beschädigungen auf dem Transport sind vom Käufer innerhalb der vorgeschriebenen Fristen an das Transportunternehmen zu richten. |
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Zahlung: Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts Anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristenablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Bei anhaltender Zielüberschreitung erfolgen zukünftige Lieferungen nur noch per Nachnahme rein netto. |
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Garantie: Auf neue Maschinen gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten ab Lieferdatum. Ausgenommen von dieser Garantieleistung sind alle Verschleissteile.
Mängelrügen sind sofort nach dem Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen schriftlich anzubringen. Grundsätzlich müssen wir uns Anerkennung von Ersatzansprüchen durch unsere Lieferfirmen vorbehalten. |
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Eigentumsvorbehalt: Bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der gesamte Lieferumfang Eigentum der FINDAR Immobilien Service AG. Der Käufer erklärt sich hiermit mit dem Eintrag des Eigentumsvorbehaltes im „Register für Eigentumsvorbehalte“ ausdrücklich einverstanden. |
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Gerichtsstand: Bei allen Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Schaffhausen. |
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Änderungen und Abweichungen bleiben vorbehalten |
Gültig ab Datum: 01.09.2005
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